Registrierung von Messgeräten und Messtechnik
Für Messgeräte/Messtechnik schreibt das kasachische Gesetz Nr. CT PK 2-30-2007 vor, dass kalibrier und eichpflichtige Messmittel für den Einsatz in Kasachstan registriert und zugelassen werden müssen.
Zu den Messmitteln die einer staatlichen Registrierung unterliegen, zählen unter anderem:
- Waagen und ähnliche Messmittel zur qualitativen Kontrolle
- alle industriellen Messgeräte für verfahrenskritische Industrieprozesse
- Abrechnungsrelevante Messverfahren
- Instrumente zur Arbeitssicherheit
- Instrumente zur ökologischen Nutzung
Arten der Registrierung
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates beträgt in der Regel 5 Jahre, wird jedoch von der GostStandart- KasInMetr. bei der Ausstellung festgelegt. Es besteht die Möglichkeit einzelne Produkte oder auch Serien zu registrieren.
Folgende Unterlagen werden für die Eintragung in das staatliche Messregister benötigt:
- Zolltarifnummer, Produktbezeichnung
- Technische Beschreibung, Bedienungsanleitung
- Bilder/Zeichnungen
- Datenblätter mit Messwerten
- Vertrag und Rechnung, sowie juristische Adresse und Steuernummer des Käufers
- Vorhandene Qualitätszertifizierungen/Zulassungen (z.B. ISO, CE, ATEX)
- Prüfprogramm für Bauarten, das von einer anerkannten Prüfstelle für Messmittel genehmigt wurde
- Kalibriermethodik
- Antrag zur Erlangung der Bescheinigung
Je nach Produkt können noch weitere Unterlagen angefordert werden.
Wichtig: Alle Unterlagen müssen in russisch/kasachisch eingereicht werden.
Nach Überprüfung der Dokumente, erfolgt ein Audit der Experten. Diese Prüfung kann wie folgt durchgeführt werden:
- Prüfung beim Hersteller, durch Expertenbesuche
- Produkte sind bereits innerhalb der Zollunion und werden an das entsprechende Prüflabor geschickt
Wichtig: Ob Ihr Produkt einer Eintragung in das Staatliche Messregister unterliegt, kann nur das akkreditierte Institut festlegen.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, gerne prüfen wir mit unseren Experten vor Ort, ob Ihr Produkt eine staatliche Registrierung benötigt.