Brandschutzdeklaration
Die Brandschutzdeklaration ist ein amtliches Dokument, das die Sicherheit des Produktes und die Sicherstellung der Maßnahmen zur Erfüllung der technischen Reglements bestätigt.
Unter die Deklarationspflicht fallen:
- einige Brandschutzmittel (Gasfeuerlöschkompositionen, Feuerlöschgeräte)
- Bauprodukte- und Konstruktionen die NICHT für die Ausstattung von Transportfahrzeugen für Eisenbahn und U-Bahnen sowie für die Fertigstellung von Fluchtwegen, verwendet werden
Eine vollständige Liste befindet sich in der Regierungsverordnung Nr. 241 vom 17.03.2009.
Für die Ausstellung der Brandschutzdeklaration werden folgende Unterlagen benötigt:
- Liefervertrag
- Zolltarif-Nummer, Produktbezeichnung
- Technische Beschreibung, Bedienungsanleitung
- Bilder, Zeichnungen
- Auflistung, aller technischen Parameter/Prozessablauf
- vorhandene Qualitätszertifikatsnachweise, z.B. CE, ISO, ATEX
- Prüf- und Testberichte, Abnahmeprotokolle sowie Baumusterprüfungen
Je nach Produkt können weitere Unterlagen angefordert werden.
Wichtig: Alle Unterlagen müssen in russisch eingereicht werden.
Nach Überprüfung der Dokumente, erfolgt ein Audit der Experten. Diese Prüfung kann wie folgt durchgeführt werden:
- Prüfung beim Hersteller, durch Expertenbesuche
- Produkte sind bereits innerhalb der Zollunion und werden an das entsprechende Prüflabor geschickt
Wichtig: Ob Ihr Produkt einer Brandschutzzertifizierung, einer Brandschutz-Deklaration oder einer Brandschutz-Negativbescheinigung unterliegt, kann nur das akkreditierte Institut anhand der Zolltarifnummer sowie der OKP-Nummer (Russische Warentarifnummer) festlegen.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, gerne prüfen wir mit unseren Experten vor Ort, ob Ihr Produkt der Brandschutzdeklaration bedarf.