Registrierung von Messgeräten und Messtechnik
In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes № 163-Z vom 20.07.2006 "Sicherung der Einheitlichkeit von Messungen” müssen Messgeräte für den Einsatz in der "regulatorischen Metrologie” (Artikel 16 des o.g. Gesetzes) in das staatliche Messregister der Republik Weißrussland aufgenommen werden.
Zu den Messmitteln die einer staatlichen Registrierung unterliegen, zählen unter anderem:
- Waagen und andere Messgeräte zur quantitativen Kontrolle
- Alle industriellen Messgeräte für verfahrenskritische Industrieprozesse
- Abrechnungsrelevante Messverfahren
- Instrumente zur Arbeitssicherheit
- Instrumente zur ökologische Nutzung
Arten der Registrierung
Die Gültigkeitsdauer wird seitens der Behörden festgelegt.
Folgende Unterlagen werden für die Eintragung in das staatliche Messregister benötigt:
- Zolltarifnummer, Produktbezeichnung
- Technische Beschreibung, Bedienungsanleitung
- Bilder/Zeichnungen
- Datenblätter mit Messwerten
- Vertrag und Rechnung, sowie juristische Adresse und Steuernummer des Käufers
- Vorhandene Qualitätszertifizierungen/Zulassungen (Z.B. ISO, CE ATEX)
- Prüfprogramm für Bauarten, das von einer von einer anerkannten Prüfstelle für Messmittel genehmigt wurde
- Kalibriermethodik
- Antrag zur Erlangung der Bescheinigung
Je nach Produkt können noch weitere Unterlagen angefordert werden.
Wichtig: Alle Unterlagen müssen in russisch eingereicht werden.
Nach Überprüfung der Dokumente, erfolgt ein Audit der Experten. Diese Prüfung kann wie folgt durchgeführt werden:
- Prüfung beim Hersteller, durch Expertenbesuch
- Produkte werden an das entsprechende Prüflabor geschickt.
Wichtig: Ob Ihr Produkt einer Eintragung in das staatliche Messregister unterliegt, kann nur das akkreditierte Institut festlegen.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, gerne prüfen wir mit unseren Experten vor Ort, ob Ihr Produkt eine staatliche Registrierung benötigt.