Negativbescheinigung Weißrussland
Die Negativbescheinigung ist ein offizielles Dokument und wird für Produkte, die keiner TR CU Zertifizierungspflicht unterliegen von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt.
Dieses Dokument enthält Informationen darüber, dass das vorliegende Produkt nicht der Pflichtzertifizierung (TR CU Zertifizierung EAC oder TR CU Deklaration EAC) unterliegt, oder einer Klassifizierung der Zolltarifnummer in der gesamtrussischen Erzeugnissschlüsselnummer (OKP) nicht zuordenbar ist.
Wichtig: Diese Bescheinigung wird für die Zollbehörde benötigt. Damit wird bestätigt, dass die entsprechenden Produkte rechtmäßig nach Weißrussland exportiert und verkauft werden dürfen.
Für die Ausstellung der Negativbescheinigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zolltarifnummer, Produktbezeichnung
- Technische Beschreibung, Bedienungsanleitung
- Bilder/Zeichnungen
- Vertrag und Rechnung, sowie juristische Adresse und Steuernummer des Käufers
- Antrag zur Erlangung der Bescheinigung
Je nach Produkt können noch weitere Unterlagen angefordert werden.
Wichtig: Alle Unterlagen müssen in russisch eingereicht werden.
Wichtig: Ob Ihr Produkt eine Negativbescheinigung benötigt, kann nur ein akkreditiertes Institut anhand der Zolltarifnummer und dem Gesetz der Republik Weißrusslands Nr. 228-3 vom 31.12.2010, festlegen.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, gerne prüfen wir mit unseren Experten vor Ort, ob Ihr Produkt der Negativbescheinigung bedarf.